Vielen ist der Begriff der Immobilienertragssteuer (ImmoEst) bereits bekannt. Doch der Teufel liegt im Kleingedruckten.
Die einfache Form, wieviel Steuer zu bezahlen ist, wenn keine Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt, lautet: Verkaufspreis minus Ankaufspreis, plus Investitionen, davon 30 % Steuer. Diese Regel gilt bei Verkaufsobjekten mit Stichtag 1.4.2002.
Das Kleingedruckte bietet einige Überraschungen:
Grundstücksgrößen über 1.000 m² unterliegen sehr wohl der ImmoEst, auch wenn Hauptwohnsitz begründet ist.
Für den Nachweis des Hauptwohnsitzes genügt in der Regel der Nachweis in Form des Meldezettels.
Aber: Wie sieht es aus, wenn ein Haus gekauft wird, dieses 2 Jahre saniert wird und dann erst Hauptwohnsitz begründet wird, weil es vorher nicht bewohnbar war?
Pech gehabt laut Judikatur! Der Hauptwohnsitz bei Sanierungen muss innerhalb von einem Jahr begründet werden! Alles andere ist Streitthema!
Alternativ gibt es noch Berechnungsvariante 2: Wurde die Immobilie in den letzten 10 Jahren 5 Jahre durchgehend bewohnt?
Dumme Angelegenheit, wenn das Haus 2 Jahre saniert wurde, aber innerhalb von 4 Jahren nach Anschaffung wieder verkauft werden soll.
Ein aktuelles Thema, welches bei einer Kundschaft von mir derzeit zum Tragen kommt. Die Antwort vom Finanzamt ist noch ausständig!