Vermieter von Immobilien kennen den Passus im Mietvertrag, dass Indexanpassungen gegenüber dem Mieter vorgenommen werden können, sobald die Indexschwankung über 5 % erreicht hat. Diese neue Indexzahl bildet die neue Ausgangsgrundlage für die Berechnung der weiteren Überschreitungen. Dieser Zusatz sollte in jedem Mietvertag aufscheinen, doch viele Vermieter haben sich darum nicht immer gekümmert, was bisher aufgrund der niedrigen Schwankungen nicht wirklich notwendig war.
Doch das letzte Jahr hatte es mit seinen laufenden Indexüberschreitungen in sich und viele Mieter bekamen öfters von ihrem Vermieter Post als ihnen lieb war. Die Miete kletterte laufend in die Höhe.
Dazu kamen Ende des Jahres die erhöhten Betriebskosten, die von den meisten Hausverwaltungen noch kurz vor Weihnachten verschickt und vorgeschrieben wurden.
Leicht zu finden
Sowohl Mieter als auch Vermieter finden die aktuellen Indexzahlen unter www.statistik.at. Hier kann mit dem Indexrechner leicht die neue Nettomiete errechnet bzw. überprüft und vorgemerkt werden, ab welcher Indexzahl wieder eine Anpassung vorgenommen werden kann. Details finden Sie auf der genannten Homepage unter “VPI – Inflationsrate”, danach unter “weiterführende Daten”, wo Sie die letzten Indexziffern aufgelistet finden.
Der aktuelle Verbraucherpreisindex (VPI) ist von 2020.
Wie auch bei einer Erhöhung der Betriebskosten, die ebenfalls dem Mieter verrechnet werden können, ist zu berücksichtigen, dass der Mieter zwei Wochen vorher darüber schriftlich informiert werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Erhöhung erst mit dem darauffolgenden Monat verrechnet werden.
Hoffen wir, dass es auch hier zu einer Stabilisierung kommt, sonst stehen in Kürze viele Mietwohnungen leer, da sich die Mieter keine Mietwohnungen mehr leisten und Vermieter aufgrund steigender Zinsen die Wohnungen nicht mehr halten können!