Bei Grundstücksteilungen muss vieles beachtet werden! Was lange in Gemeinden toleriert wurde, kommt bei Neuvermessungen ans Licht!
Klingt einfach, ist es aber nicht!
Oft wird es bei Grundstücksbebauungen mit den Grenzen nicht so genau genommen: Gemeindeflächen werden mit eingezäunt, der Nachbar hat einige m² vom Nachbargrundstück mit verbaut oder seinen Zaun nicht exakt auf seine Grundstücksgrenze gesetzt oder bei neuer Dämmung einer Garage wurde die Luftgrenze zum Nachbar überschritten. Alles kein Problem, so lange die Liegenschaft nicht verkauft wird, es zu keiner Grundstückstrennung oder Neuvermessung des Grundstückes kommt.
Bei Grundstückstrennungen kommen alle Bausünden ans Tageslicht und oft gibt es ein böses Erwachen für den Nachbarn, der die Grundstücksgrenze nicht eingehalten hat und plötzlich einen Kaufvertrag bezahlen muss, um seinem Nachbarn ev. wenige m² Grund abzukaufen.
Wie werden Grundstücksteilungen vorgenommen?
Der 1. Schritt ist die Vermessungsstelle, die das zu teilende und neue Grundstück exakt vermessen muss. Im Anschluss wird ein Teilungsentwurf von der Vermessungsstelle entworfen, der bereits für einen Kaufvertrag verwendet werden kann. Danach kommt es zu einer Verhandlung mit allen Anrainern, wonach eine 14 tägige Einspruchsfrist abzuwarten ist.
Sobald die Bewilligung von der Vermessungsbehörde eingetroffen ist, wird dies an die Gemeinde weitergeleitet, wo wiederum auf die Genehmigung gewartet werden muss.
Dadurch kann sich ein Kaufvertrag ganz schön in die Länge ziehen. Der Kaufvertrag kann zwar bereits mit dem Teilungsentwurf unterzeichnet werden, allerdings gilt dies als aufschiebende Bedingung und der Verkäufer bekommt erst sein Geld, wenn alle Bewilligungen vorhanden sind.
Zu berücksichtigen ist auch, ob seitens der Gemeinde eine Teil-Abtretung des Grundstückes vorgenommen wird (was oft der Fall ist) und ob die Gemeinde eine Ergänzungsabgabe verlangt. Diese Punkte kläre ich immer vor Unterschrift ab, damit es kein böses Erwachen gibt, wie es unlängst einer Kundin von mir passiert ist, die in Eigenregie ein Teilgrundstück verkauft hat und plötzlich Euro 10.000,– an ihre Gemeinde bezahlen musste.
Eine komplexe Angelegenheit, wo vielerlei Faktoren zu berücksichtigen sind!