Erfreuliches für Immobilienkäufer ab 1.4.2024
Kaufnebenkosten bei Immobilienkäufen werden reduziert (zum Zeitpunkt des Newsletters konnte nicht geklärt werden, ob das Gesetz bereits in Kraft getreten ist)
Oftmals bekannt sind die Nebenkosten bei Immobilienkauf in der Höhe von 10 % des Kaufpreises: 3,5 % Grunderwerb-steuer, 1,1 % Grundbuchseintragungs-gebühr, 1,5 – 3 % Rechtsanwalts- bzw. Notargebühren (+20 % Ust) sowie Provision in der Höhe von 3 % (+20 % Ust), immer gerechnet vom Kaufpreis.
Entfallen sollen ab 1.4.2024 wie folgt:
1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr sowie die Pfandrechtseintragungsgebühr in der Höhe von gesamt 1,44 % der Kreditsumme. Bei Krediten ist vielen der Bankbetrag von 1,2 % der Kreditsumme bekannt. Weniger bekannt ist, dass die Bank 20 % mehr einträgt und sich somit die Kosten auf gesamt 1,44 % der Kreditsumme betragen.
Der Entfall der Grunderwerbsteuer war ebenfalls ein Thema, bisher ist diese von der Begünstigung für Käufer noch nicht betroffen.
Aber immerhin!
Gelten soll der Entfall der erwähnten Gebühren für Käufer mit einer max. Kaufpreissumme von Euro 500.000,– und wenn bei der neu erworbenen Immobilie auch der Hauptwohnsitz begründet wird.
Also Anleger und Zweitwohnbesitzer dürfen weiterhin alle Nebenkosten bezahlen.
Bei Kaufpreisen über Euro 500.000,– soll dieser Betrag eine Freigrenze darstellen und nur für den darüberliegenden Betrag sollen die gesamten Nebengebühren herangezogen werden.
Wichtig:
Die neue Regelung gilt für Immobilienkäufe ab 1.4.2024 und nach Einlangen des Eintragungsantrages ab 1.7.2024.
Diese Gebührenbefreiung ist auf 2 Jahre befristet, d.h. für alle Eintragungen, die nach dem 30.6.2026 beim Grundbuchsgericht eintreffen, sind wieder “normale” Gebühren zu entrichten.
Wir halten Sie über das neue Gesetz und seine Details auf dem Laufenden!