BESTELLERPRINZIP bei VERMIETUNGEN ab 1.1.2023
Sie haben sicher bereits davon gehört, dass die Regierung die Einführung der “Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip” ab 1.1.2023 vorsieht? In Deutschland gilt dies schon lange, bei uns in Österreich plant die Regierung nun, dass die Kosten des Immobilienmaklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von derjenigen Person übernommen wird, die den Auftrag gegeben hat.
Ziel der Regierung ist, die unterschiedlichen Interessenslagen der Mieter, Vermieter und Makler angemessen zu berücksichtigen. Allerdings wurde verabsäumt, mit den betreffenden Gruppen persönlich Gespräche zu führen und auch deren Standpunkte anzuhören.
Die negativen Auswirkungen wären, dass damit ein weiteres Berufsfeld zerstört wird. Nämlich von Immobilienmaklern, die ausschließlich Mietwohnungen makeln. Tausende Betriebe werden vom Jobverlust bedroht sein.
Die Immobilieninnung weist ausdrücklich auf die Nachteile aller Vertragspartner bei der geplanten Umsetzung des Bestellerprinzips hin.
Bisher war es oft üblich, dass bei Vermietungen der Mieter die Provision bezahlte (meist 2 Monatsmieten, je nach Dauer der Anmietung) und der Vermieter keine Provision.
Jetzt sollte sich das Bild drehen. Der Mieter soll provisionsfrei eine Mietwohnung bekommen. Der Vermieter die Bezahlung der Dienste eines Maklers allein übernehmen.
Der Mieter darf quasi in Zukunft gratis die Dienste eines Maklers bei Mietobjekten in Anspruch nehmen.
Klingt für den Mieter von Vorteil, ist es in der Praxis aber nicht. Die Vermieter werden sich nicht ein Gesetz aufbürden und sich zwingen lassen, etwas zu entlöhnen, was bisher kostenfrei war. Und wer bisher nicht privat vermieten konnte oder wollte, wird dies auch in Zukunft nicht selbst vornehmen.
Fraglich ist, ob nicht zuletzt wieder der Mieter die Kosten übernimmt, in welcher Form auch immer? Also nicht zu früh gefreut!
Weiters zu berücksichtigen ist, dass im Falle einer einseitigen Beauftragung durch den Vermieter lediglich die Interessen für diesen durchgeführt werden. Der Mieter könnte um die Ansprüche seiner Interessenwahrung und Unterstützung umfallen. Überdies bestünde beim Abschluss eines Mietvertrages Gefahr von Informationsdefiziten für den Mieter.
Bisher vertrat ein Immobilienmakler sowohl die Seiten für den Vermieter als auch für den Mieter. Daher konnte auch von beiden Seiten Provision verlangt werden. Der Immobilienmakler fungierte bisher immer als Doppelmakler und hatte die Interessen beider Seiten zu vertreten.
Eine für alle faire und reibungslose Lösung ist leider noch nicht in Sicht und noch lange nicht in Stein gemeißelt.
Es bleibt zu wünschen, dass die Regierung auch die Fachleute im Immobilienbereich anhört. Eine zufriedenstellende und vernünftige Lösung wäre für alle Beteiligte ein Vorteil!