Auszeichnung als Qualitätsmakler 2019
Auszeichnung als Qualitätsmakler 2018
Qualitätsmakler-Gala: Auszeichnung der besten Immobilienmakler und Bauträger im Zuge der Find my Home Gala im Palais Wertheim.
Gefeiert wurden die Besten der Besten der österreichischen Immobilienbranche. Verleiht wurde das Qualitätsmakler-Siegel für 2018. 35.000 Kunden-Feedbackbögen wurden von Find my Home eingeholt und somit die besten Makler und Bauträger eruiert. Die Find my Home Gala fand zum siebten Mal statt.
Immobilien Stütz wurde bereits zum 2. Mal als Qualitätsmakler ausgewählt und schaffte es diesmal unter die Top 3, Platz 3.
Bewertet wurden Pünktlichkeit, Kompetenz, Beratung, Service, Nachbetreuung, Angebotsqualität und Weiterempfehlungsrate.
Immobilien Stütz, Inhaberin Ingrid Stütz-Haunschmid, übt ihren selbstständigen Bereich bereits seit 22 Jahren erfolgreich aus!
Danke an alle Kunden, die mitgevotet haben, denn Ihre Stimmen zählen!
Aktuelle Marktlage
Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage ist die Nachfrage nach Eigentumswohnungen enorm groß. Daher ist dzt. ein großer Bedarf nach Wohnungen gegeben und für den Verkäufer können äußerst gute Verkaufspreise erzielt werden.
Wir sind selbst laufend am Ankauf von Anlagewohnungen (2 Zimmer-Wohnungen in guten Lagen in Wien) interessiert!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten!
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N E U ! ! !
Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Wohnungsmietverträge ab 11.11.2017 gebührenfrei
Stand: 10.11.2017
Am 10.11.2017 ist das Bundesgesetzblatt mit der Änderung des Gebührengesetzes veröffentlicht worden.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 die Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge beschlossen. Die Abschaffung tritt am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, das ist also der 11.11.2017. Bis zu diesem Tag (inklusive dem 10.11.2017) abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.
Ergänzende Information des BMF:
Unter „Wohnräumen“ sind Gebäude oder Gebäudeteile zu verstehen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind).
Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung, zu ermöglichen. Unter die Befreiung fällt nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung der eigentlichen Wohnräume, sondern auch die mitvermieteten Nebenräume wie Keller- und Dachbodenräume. Auch ein gemeinsam (das heißt im selben Vertrag) mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten ist, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn das zu Wohnzwecken benützte Flächenausmaß jenes zu anderen Zwecken übersteigt.