Verkauf eines Einfamilienhauses im Weinviertel
Für den wunderschönen Bungalow war bereits bei der ersten Besichtigung ein ernsthafter Kaufinteressent gefunden. Dieser wollte unbedingt das Haus kaufen und stellte bereits am nächsten Tag ein Kaufanbot über den gesamten Kaufpreis. Kurz danach – wie so oft nach Unterzeichnung eines Kaufanbots – begannen die Probleme.
Es ging um Verhandlungen, was alles im Haus verbleiben sollte. Ausgemacht war, dass das Haus leer übergeben wird, was auch im Exposé entsprechend beschrieben war. Doch davon wollte der Interessent nichts wissen. Es wurde buchstäblich um jedes Möbelstück verhandelt und schon fast forsch danach verlangt.
Die Verkäuferin, die noch immer sehr emotional mit ihrem Haus verwurzelt ist, war gar nicht glücklich darüber, zumal sie einige Möbelstücke fix mitnehmen wollte.
Das Fass zum überlaufen brachte die Diskussion um die Vorhangstangen, welche die Eigentümerin nicht hergeben wollte.
Abends rief mich der Kaufinteressent an und begann mit Unterstellungen gegenüber der Verkäuferin, weil sie so an ihrer Vorhangstange festhielt.
Ich erklärte dem Kaufinteressenten aus Sicht einer Frau die Dinge, dass es hier nicht um einen Wert ging, sondern, dass es gar nicht einfach ist, passende Vorhangstangen zu finden, wenn diese zu einer Einrichtung dazu passen sollen. Ich selbst habe mein Gästezimmer als Afrikazimmer, mit Souvenirs aus Kenia, eingerichtet und lange nach einer passenden Vorhangstange gesucht, bis ich sie endlich gefunden hatte. Ich würde diese auch nicht mehr hergeben, wenn ich das Zimmer übersiedeln würde.
Auch diese Aufklärung fruchtete nicht und der Interessent schaltete auf stur und schickte mir am nächsten Tag per sms einen Rücktritt vom Kaufanbot.
Nicht einfach! Ein verbindliches und gegengezeichnetes Kaufanbot sowie inzwischen der ausgearbeitete Kaufvertrag waren vorhanden und dadurch schon einige Kosten entstanden.
Ich ahnte, dass hier mehr dahinterstecken würde und nicht bloß die Möbel!
Der Kunde hatte mir von seinen Eheproblemen erzählt und dies stellte sich letztlich als der wahre Grund heraus: Seine Frau wollte nicht in dieses Haus einziehen.
Der Käufer war sich allerdings nicht bewusst, was er mit seinem Rücktritt angerichtet hatte.
Die Verkäufer waren stinksauer, zumal sie etliche Zugeständnisse bzgl. der Möbel gemacht hatten.
Im Zuge der Rückabwicklung und täglichen Diskussionen mit Käufer und Verkäufer bekam ich ein neuerliches Mail vom Kunden: Er hätte sich nun mit seiner Frau geeinigt und möchte nun doch das Haus kaufen.
Als ich dies den Verkäufern mitteilte, waren sie nicht begeistert, inzwischen wollten sie an diesen Kunden ihr Haus nicht mehr verkaufen.
Fazit: Es gibt ein verbindliches und gegengezeichnetes Kaufanbot und der Rücktritt wurde noch nicht abgewickelt.
Also kommt der Kaufvertrag nun doch zustande.
P.S: Die beiden Vertragspartner lasse ich sicherheitshalber nicht mehr aufeinander los – erst wieder bei der Hausübergabe