Erst kürzlich war ich mit der Vermietung eines Hauses in Niederösterreich beauftragt und für die Vermieterin war es die erste Vermietung, die sie machte. Eine sehr sympathische, selbstbewusste Frau, die über Empfehlung zu mir kam und mich um Rat bat, was sie bei einer Vermietung berücksichtigen müsse und was sie beim Haus ev. noch sanieren sollte. Das Haus wurde frisch ausgemalt und kaputte Fliesen ausgetauscht. Ansonsten war das Haus bestens in Ordnung. So ein frisch saniertes Haus wünscht sich jeder Makler zum Anbieten!
Die Vermieterin teilte mir mit, dass sie potentielle Mietinteressenten vor Zusage zum Mietanbot kennenlernen möchte.
Gesagt getan.
Für das wunderschöne Haus fanden sich rasch einige Mietinteressenten, bei denen auch der Nachweis der Finanzierbarkeit, was wir bei Mietobjekten immer vorab überprüfen müssen, passte.
Vorstellungsgespräch mit der Vermieterin
Zum Vorstellungsgespräch mit der Mieterin kam – gemeinsam mit mir – ein sympathischer, geschiedener Single.
Die Sympathie passte bei allen, doch dann kamen die Fragen der Vermieterin, die es zu gut meinte. Sie konnte sich offensichtlich nicht vorstellen, dass dieser junge Mann ein Haustyp sei und die Gartenarbeit, wie Hecken schneiden, Rasen mähen, Pool reinigen, etc. bewerkstelligen könnte. Dies ließ sie auch den Mietinteressenten wissen. Falsche Fragen! Es ging dabei nur ums Kennenlernen und nicht darum, einen potentiellen Kunden das Haus auszureden, und ihm einzureden, er sei kein Haustyp.
Auf jeden Fall ging es 2 Stunden in gemütlicher Plauderei weiter, doch letztlich wollte der Mietinteressent nochmals darüber schlafen.
Was ich geahnt hatte, traf am nächsten Morgen ein: Der Mieter sprang ab. Es war ihm zwar sehr unangenehm mir gegenüber, aber wenigstens war er so fair, mich nach der schriftlichen WhatsApp Absage noch anzurufen. In dem Telefonat erklärte er mir persönlich, dass ihm das Gespräch mit der Vermieterin zum Umdenken gebracht hatte und er vielleicht doch kein Haustyp sei!
Fazit: Es gibt keine Gespräche mehr mit Vermieter und Mietinteressent, wenn nicht bereits ein schriftliches Mietanbot vorliegt und die „Kennenlernphase“ wird zeitlich begrenzt.