14 Tage Rücktrittsrecht
Seit 13.Juni 2014 sorgt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) für mehr Rechte und Sicherheit des Konsumenten. Es gilt für alle Geschäfte, die dieser nicht in den Geschäftsräumen des beauftragten Unternehmens, sondern außerhalb, telefonisch oder online abgeschlossen hat und räumt ihm ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein.
Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Geschäftsbeziehung zu uns – bei Abschluss eines Maklervertrags außerhalb unserer Geschäftsräume, haben Sie gemäß §11 FAGG das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Vertrages, von diesem zurückzutreten. Die Abgabe der entsprechenden Widerrufserklärung kann über das beigestellte Widerrufsformular erfolgen, ist jedoch an keine Form gebunden.
Ausnahmen und Folgen
Sollen wir vorzeitig, vor Ablauf dieser 14-tätigen Rücktrittsfrist für Sie tätig werden, z.B. durch Übermittlung von Detailinformationen oder Vereinbarung von Besichtigungsterminen, so bedarf das Ihrer ausdrücklichen Aufforderung.
Wird dabei jedoch innerhalb dieser Frist unsere Dienstleistung bereits vollständig erfüllt, beispielsweise durch Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, und dann von Ihnen keine weitere Tätigkeit mehr gewünscht oder ermöglicht, so verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht und der Maklervertrag kann nicht mehr widerrufen werden.
Sollte es in einem solchen Fall in Folge dieser namhaft gemachten Geschäftsgelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts kommen, so bildet der Vertrag die Grundlage eines Provisionsanspruch.
Im Fall eines Rücktritts nach §11 FAGG verpflichten Sie sich, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Beratung
Wir informieren Sie natürlich ausführlich in unseren persönlichen Beratungsgesprächen über die genau rechtliche Lage, Ihre und unsere Möglichkeiten, sowie geltende Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie auch Unterlagen auf der Seite “Formulare und Downloads”.