Im heurigen Jahr war immer wieder die Rede davon, dass künftig aufgrund des sog. Bestellerprinzip, Mieter keine Provision mehr bezahlen müssen, wenn sie über einen Immobilienmakler eine Mietwohnung anmieten.
Bestellerprinzip: Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Immer wieder war die Rede davon, dass dieses Gesetz (Bestellerprinzip) mit Jänner 2023 in Kraft tritt, dann war das Thema wieder für längere Zeit eingeschlafen.
Die Wirtschaftskammer, die uns laufend über die rechtliche Lage informiert, sagt dazu folgendes (der Text wurde tlw. vom Mail der WKNÖ übernommen):
Die Bundesregierung hat sich knapp vor Weihnachten auf die Inhalte des Bestellerprinzips geeinigt, wohl, um den Mieter:innen ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk zu machen.
Ob es sich dabei wirklich um ein “Geschenk” handelt, wird die Praxis zeigen. Nach letzten Informationen soll dieses Gesetz mit Ende Jänner 2023 im Nationalrat beschlossen werden und mit 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Bedauerlicherweise wurde nicht auf den fachlichen Input der Immobilieninnung gehört, sondern war nur bemüht, dies medial groß anzukündigen, was zur Folge hatte, dass die Mietinteressenten freudig darüber berichteten, dass nun keine Provision bei Anmietungen zu bezahlen sei.
Wie wird dies in der Praxis aussehen? Voraussichtlich werden die Mieter:innen die Leidtragenden sein. Wer schreibt die Verträge? Wer übernimmt dafür die Kosten?
Viele Vermieter kennen sich rechtlich nicht oder zu wenig aus und möchten gar nicht selbst vermieten, sind aber nach neuer Gesetzeslage gezwungen, dem Vermittler Provision zu bezahlen, was bis jetzt oft nicht der Fall war.
Es ist traurig und schade, dass wieder einmal über die Köpfe von Immobilienmaklern und der Immobilieninnung entschieden wird, ohne sich deren Seite wenigstens anzuhören.
Wir werden auf jeden Fall, sobald das Gesetz in Kraft tritt, von Mietobjekten Abstand nehmen!