Immer wieder werde ich von Kunden nach der Provisionszahlung gefragt, wer wieviel Provision zu bezahlen hätte. Es gibt auch immer mehr Makler, die vom Verkäufer keine Provision verlangen, nur damit Sie überhaupt zu einem Objekt kommen. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie sich solche Makler bei einem Verkauf bemühen, wenn sie nicht einmal das eigene Honorar, welches ihnen zusteht, sich verlangen trauen. Von so einer Vorgangsweise distanziere ich mich. Denn professionelle Arbeit ist nicht kostenlos!
Um beide Seiten – Verkäufer und Käufer – bemüht
In Österreich arbeiten Immobilienmakler als Doppelmakler. Was bedeutet dies? Bei der Vermittlung einer Immobilie wird sowohl zwischen dem Abgeber und dem Makler als auch zwischen dem Interessenten und dem Makler ein Maklervertrag abgeschlossen. Der Makler hat sich daher für beide Seiten zu bemühen, daher steht diesem auch von beiden Seiten bei Verdienstlichkeit ein Honorar zu.
In der Regel sind dies für beide Seiten je 3 % Vermittlungsprovision + 20 % Ust. Die Provision wird fällig, sobald ein Zustandekommen eines Vertrages gegeben ist. Genau genommen ist dies bereits bei Gegenzeichnung eines schriftlichen Kauf- oder Mietanbots. In der Praxis wird die Maklerprovision nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages in Rechnung gestellt.
Seit es das Bestellerprinzip gibt, taucht von Kunden immer wieder die Frage auf, ob der Kunde überhaupt noch Provision zu bezahlen hat. Hier ist darauf hinzuweisen, dass das Bestellerprinzip nur Mietobjekte betrifft, d.h. der Mietinteressent braucht bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Provision mehr an den Makler bezahlen. Eigentum betrifft diese neue Gesetzeslage nicht.
Um aus Kundensicht zu verstehen, warum beide Seiten eine Provision zu bezahlen haben, muss auch hinter die Kulissen des Immobilienmaklers ein Blick geworfen werden. Die Tätigkeit eines guten Maklers besteht schon lange viel mehr als nur einer Besichtigung.
Gute Arbeit bedarf einer gewissenhaften Vorleistung
Dies beginnt mit guter Beratung des Verkäufers/Vermieters bevor die Immobilie angeboten wird. Eventuell müssen vor Verwertung noch Sanierungen durchgeführt, Unterlagen beschafft werden oder überprüft werden, ob die Immobilie auch verkauft werden darf (wie z.B. bei Erbangelegenheiten). Das Objekt wird erst fotografiert, wenn die Immobilie idealerweise hergerichtet und aufgeräumt ist. Danach werden die Fotos in Hinblick auf Helligkeit und Kontrast bearbeitet, nicht um die Fotos zu verfälschen, sondern um Gegenlicht und schlechte Darstellung von Aufnahmen zu korrigieren oder private Fotos zu entfernen, die bei einem Verkauf nichts verloren haben. Dann müssen noch alle für das Exposé notwendigen Unterlagen (teilweise von Gemeinde oder Hausverwaltung) besorgt werden. Es gibt also jede Menge Vorleistung, bevor die Inserate ins Internet gestellt werden.
Andrerseits gibt es auch genügend Arbeit auf Kundenseite:
- Wir beraten und helfen bei Finanzierungen,
- klären ab, ob die Immobilie überhaupt zum Kunden passt,
- erstellen 360° Rundgänge, Videos, die per WhatsApp verschickt werden können.
- Wir nehmen Besichtigungen vor, auch mehrmals, teilweise mit Professionisten, um Kunden abzusichern.
Die aufwändige Arbeit entsteht oft erst im Zuge ernsthaftem Interesse seitens des Kunden.
Oftmals habe ich schon von beiden Seiten gehört, dass die Arbeit, die ich mit Vermarktung einer Immobilie gehabt habe, sehr umfangreich war und ich mir die Provision redlich verdient habe. Dann sind Kunden auch sehr ehrlich und meinen, dass sie mit meinem Job nicht tauschen möchten. Vor allem, wenn sie bei Verkauf bei Trennungsangelegenheiten mitbekommen, was sich alles abspielen kann.
Dafür gibt es uns, den Immobilienmakler, der schlichtend, beratend und neutral für beide Seiten zur Verfügung steht!
Kurz möchte ich noch auf den Begriff des “wirtschaftlichen Naheverhältnisses” des Maklers eingehen. Darunter versteht man z.B. eine familiäre Beziehung zwischen Verkäufer und Makler, aber auch eine wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Makler und Verkäufer. Auf diesen Umstand hat der Immobilienmakler den Kunden schriftlich hinzuweisen. Andernfalls kann es zum Verlust der Maklerprovision kommen.