„Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ so lautete ein kürzlich besuchter Vortrag für Immobilienmakler und Vermögenstreuhänder. Sie schmunzeln? Leider ist dies bitterer Ernst. Seitens der Europäischen Union gilt ab dem Jahr 2024 Aktion scharf bei der Überprüfung von Immobilienmakler und Vermögenstreuhänder. Der Hauptgrund kann sein, dass die Geldwäschemeldestelle von Immobilienmaklern zu wenige Meldungen bekommt. Und unsere Beamten von der Bezirkshauptmannschaft haben die undankbare Aufgabe dies auch zu überprüfen. Wenn diese Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten werden, drohen wieder einmal hohe Strafen.
Was heißt dies in der Praxis? Für uns Immobilienmakler einmal sehr viel Mehraufwand:
Dazu zählen:
*Risikoanalyse erstellen
* Maßnahmen festlegen
* Sorgfaltspflichten anwenden
* Kontinuierliche Überwachung
* Meldepflichten befolgen
* Datenschutz und Aufbewahrung
Die Pflicht zur Anwendung der Sorgfaltspflichten besteht bereits gegenüber (potentiellen) Kunden bei/vor Begründung einer Geschäftsbeziehung. Daher fallen Maklerverträge voraussichtlich unter die Definition „Geschäftsbeziehung“.
Die Ausrede, dass diese Überprüfung bereits von Banken und dann vom Vertragserrichter erfolgte, gilt nicht mehr. Auch wir sind angehalten, quasi jeden potentiellen Kunden zu überprüfen, uns Ausweise zeigen zu lassen, um uns selbst von der Identität zu überzeigen und Nachweise verlangen, woher das Kapital für den Immobilienerwerb stammt.
Immer schwieriger wird es für Personen, die sich ihr Bargeld redlich erworben haben und dieses Geld investieren möchten!