Der einzige vorzeitige, rechtliche Kündigungsgrund für Vermieter ist, wenn der Mieter die Miete nicht mehr oder unvollständig bezahlt. Selbst dann ist es oft ein mühevoller Weg für den Vermieter. Unsere Gesetzeslage steht leider oft auf der Seite des Mieters.
Gutmütigkeit kann leider teuer kommen
Angefangen von den unfreundlichen Richtwertmietwohnungen bei Altbauten. Hier wird oftmals Mietern nahegelegt wird, die Schlichtungsstelle aufzusuchen, um die Miethöhe überprüfen zu lassen. Da nutzt es auch nichts, wie bei einem Kunden von mir, dem ich die Wohnung verkauft und im Anschluss vermietet habe, der nach Ablauf der Mietdauer einige Male den Mietvertrag selbst verlängert hat. Aus Gutmütigkeit hat er dem Mieter immer wieder die Miete gestundet und als Dank hat sich dieser nun an die Schlichtungsstelle bzgl. Überprüfung der Miethöhe gewandt. In diesem Fall dürfte aber der Vermieter aufgrund von Widersprüchlichkeiten seitens des Mieters noch gut davonkommen. Der in die Tage gekommene Eigentümer möchte sich in Zukunft keinem weiterem Stress mit der Vermietung antun. Er hat mich mit dem Verkauf seiner Wohnung beauftragt, allerdings erst, wenn der Mietvertrag abgelaufen ist, was bald der Fall ist.
Ich selbst hatte schon Probleme mit einer zahlungsunfähigen Mieterin in einer Altbauwohnung. Sie wurde sogar noch frech und ihr Vater bedrohte mich. Der Weg über das Gericht war unvermeidlich. Letztlich hatte ich das Glück, dass die Mieterin nicht vor Gericht erschien und ich somit rasch einen Exekutionstitel erwirkte. Am Tag der Rückstellung der Wohnung half ich der Mieterin dann, ihre letzten Möbel zu entfernen, damit ich rasch meine Wohnung übernehmen konnte. Durch die Kaution bin ich zum Glück hierbei pari ausgestiegen.
Derzeit habe ich Stress mit einer Mieterin, die durch Corona und Selbständigkeit in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht ist, dies nicht wahrhaben wollte und bis zuletzt gekämpft hat, um neue Aufträge zu bekommen. Hier stellte sich heraus, dass Sie stark depressiv und arbeitsunfähig ist. Seit Monaten konnte sie keine Miete bezahlen und konnte damit nicht umgehen, dass auf einmal kein Geld mehr herein kommt. Durch ihre Selbständigkeit wollte sie die Miete bezahlen, konnte es aber nicht. Wir sprachen lange und viel miteinander ich empfahl ihr, soziale Hilfe anzunehmen, was sie widerwillig aber letztlich tat.
Hier habe ich das Glück, dass der Mietvertrag in Kürze abläuft und sie ausziehen wird, wobei sie noch immer nicht weiß, wo sie schlafen wird, da die staatliche Unterstützung in diesem Fall extrem langsam arbeitet und noch dazu Selbständige mit Unterstützungen sehr benachteiligt werden. Obwohl Mieter von mir sehr genau vor Vermietung überprüft werden, ist nicht ausgeschlossen, dass sich nach einigen Jahren die Sachlage komplett ändern kann.
Fazit: Ich vermiete privat nur mehr kurzfristig auf 3 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Kaution erhöhe ich auf 4 Monatsmieten, denn diese ist bei Zahlungsunfähigkeit sehr rasch aufgebraucht. Mieter-Check ist noch genauer, vor allem die Zahlungsfähigkeit, bei Studenten nur mit Bürgen.