Erbschaften aufgrund von Todesfällen können positive oder auch negative Auswirkungen haben. Positive, wenn man unverhofft von einer Person erbt, zu der man keine emotionale Bindung hatte. Negative, wenn eine nahe stehende Person aus dem Familienkreis verstorben ist. In jedem Fall sind allerdings Erbschaften mit viel Arbeit, Zeitaufwand und oftmals Geduld verbunden.
Geerbt wird meist plötzlich und manchmal unvermutet und dann muss alles sehr rasch gehen: Vorkehrungen für Begräbnisse und alles was dazu gehört, müssen beispielsweise werden – oft ist dies auch eine Geldfrage, da von dem Erbe alles vorfinanziert werden muss.
Verkaufserlös versus Schulden
Wenn Immobilie(n) vererbt werden, stellt sich meist die Frage: Nehme ich das Erbe bedingt oder unbedingt an, abhängig davon, ob vom Erblasser mit Schulden zu rechnen ist oder nicht. Bei Immobilien ist unbedingt zu überprüfen, ob der Verkaufserlös höher ist als eventuelle Schulden.
Wenn es dann soweit ist, dass eine Immobilie verkauft werden kann, steht die Entscheidung an, ob diese Immobilie gleich verkauft werden soll. Wenn ja, kann dies aus der „Erbschaft heraus“ geschehen und somit können unnötige Gebühren eingespart werden. Oder der Erbe wickelt alles ab und verkauft erst zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie.
Schätzung durch Sachverständiger
In manchen Fällen muss die zu verkaufende Immobilie von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen (kostenintensiv) geschätzt werden. Was hierbei zu beachten gilt, ist, dass im Falle eines Verkaufs der vom Sachverständiger geschätzte Kaufpreis (max. minus 10 % Abweichung) erzielt werden muss! Dies kann durchaus eine Herausforderung darstellen, wenn der Kaufpreis zu hoch geschätzt wurde. Darüber hinaus muss auch noch die Immobilienertragssteuer berücksichtig werden (4,2 % oder 30 %, in Ausnahmefällen: steuerfrei)
Details können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Und gerne übernehmen wir die Schätzung des aktuellen Verkehrswertes Ihrer zu verkaufenden Immobilie!
Wenn Erben im Ausland leben
Schwieriger wird es, wenn mehrere Erben vorhanden sind, von denen einige oder auch nur einer nicht verfügbar ist, weil sie im Ausland wohnen. Hier macht es Sinn, einer Ansprechperson die Vollmacht zu geben, damit beim Verkauf nicht laufend mit allen Erbberechtigten Rücksprache gehalten werden muss. Wir empfehlen dies nicht nur aus Zeitgründen, sondern auch weil es bei mehreren Beteiligten immer wieder zu Streitigkeiten kommen kann.
Auch bei diesem Thema hat sich unsere Ausbildung als Mediator schon oftmals als Vorteil erwiesen, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass die Parteien untereinander in Konflikt geraten.
Eine Verlassenschaftsabhandlung kann lange dauern. In dieser Zeit muss die leere Immobilie betreut, Rasen gemäht, Fenster geputzt und Zimmer gesaugt werden, damit die Immobilie nicht verwahrlost und auch kein Ungeziefer entsteht. Manchmal passieren gerade in dieser Ruhephase Gebrechen, die wieder behoben bzw. repariert gehören.
Gerne helfen wir Ihnen auch hierbei und unterstützen Sie tatkräftig!
Ich berate Sie gerne vor Ort.
Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch zum Thema Immobilienverkauf bei Trennungen und Scheidungen und kontaktieren Sie mich!